Sie möchten eine barrierefreie Webseite erstellen? Dann sind Sie hier genau richtig. Eine barrierefreie Webseite bedeutet, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen.
Sie ist ein entscheidender Beitrag zur digitalen Teilhabe und ein zentrales Qualitätsmerkmal moderner Websites. Dabei orientieren wir uns an etablierten Standards wie der BITV 2.0 und den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien.
Wir, als Faktor E, unterstützen Sie dabei, digitale Angebote nutzerfreundlich, zugänglich und inklusiv zu gestalten. Auf dieser Seite erfahren Sie:
Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil moderner Webentwicklung. Sie sorgt dafür, dass alle Menschen Zugang zu Informationen und digitalen Diensten erhalten – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hürden.
Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur Technik. Sie steht für Inklusion, gesellschaftliche Verantwortung und Zukunftsfähigkeit. Deshalb sollten Organisationen ihre barrierefreie Webseite gezielt planen und professionell erstellen.
Vorteile barrierefreier Webseiten im Überblick:
Barrierefreiheit im Web ist nicht nur ein gesellschaftliches Anliegen. Sie ist auch zunehmend gesetzlich geregelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Besonders öffentliche Stellen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für viele private Unternehmen gewinnt das Thema ebenfalls an Bedeutung, denn der rechtliche und gesellschaftliche Druck nimmt zu.
Mit dem European Accessibility Act (EAA) hat die EU einheitliche Regeln geschaffen. Ab dem 28. Juni 2025 gelten diese für zahlreiche Unternehmen – darunter Onlineshops, Banken, Verkehrs- und Telekommunikationsanbieter. Ziel ist es, digitale Barrieren europaweit abzubauen und gleichzeitig einheitliche Anforderungen zu schaffen.
→ Eine kompakte, gut verständliche Zusammenfassung des EAA finden Sie auf accessible.org (englisch).
In Deutschland regeln zwei zentrale Gesetze die digitale Barrierefreiheit: das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die BITV verpflichtet insbesondere öffentliche Stellen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen Behörden, Kommunen und öffentliche Bildungseinrichtungen.
→ Eine verständliche Darstellung des BGG bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
→ Die Anforderungen der BITV 2.0 werden auf der Plattform für digitale Barrierefreiheit der Bundesregierung praxisnah erklärt.
Die genaue Definition einer „öffentlichen Stelle“ ist im § 12 BGG und der § 2 BITV 2.0 geregelt – basierend auf der EU-Richtlinie 2016/2102. Sie umfasst nicht nur klassische Behörden, sondern auch Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen oder staatlich finanziert werden.
Laut Gesetz zählen dazu insbesondere:
Das bedeutet: Auch teilprivatisierte Organisationen – wie z. B. kommunale IT-Gesellschaften, öffentlich geförderte GmbHs oder Stiftungen – können unter die Barrierefreiheitspflicht fallen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, wie z. B.:
Kurz gesagt: Wer öffentlich finanziert ist und staatliche Aufgaben erfüllt, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit eine barrierefreie Webseite erstellen.
Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Umsetzung. Gemeinsam erstellen wir Ihre barrierefreie Webseite – konform zu WCAG 2.1 und BITV 2.0.
Was wir konkret anbieten:
Am Anfang jeder barrierefreien Umsetzung steht die gründliche Analyse. Wir prüfen Ihre bestehende Website oder Ihren Entwurf systematisch auf Barrieren – technisch, gestalterisch und redaktionell. Dabei orientieren wir uns an den WCAG 2.1-Kriterien (Level AA) sowie an der BITV 2.0.
Unsere Leistungen im Bereich Beratung & Analyse umfassen u. a.:
Barrierefreies Design bedeutet nicht, auf Ästhetik zu verzichten. Im Gegenteil: Eine barrierefreie Webseite kann modern, visuell ansprechend und markenkonform gestaltet sein – sofern Struktur, Kontrast, Typografie und Interaktionen durchdacht sind.
Wir setzen auf nutzerzentriertes UX-Design, das sowohl funktional als auch zugänglich ist. Dabei achten wir besonders auf:
Unsere Designs sind barrierefrei – ohne altmodisch zu wirken. Wir kombinieren funktionale Klarheit mit einem zeitgemäßen, flexiblen Look.
Barrierefreiheit muss im Code beginnen. Wir entwickeln Websites nach anerkannten Standards wie WCAG 2.1 (Level AA) und setzen auf sauberen, semantischen HTML-Code. Dabei achten wir besonders auf Struktur, Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle ARIA-Rollen und Kompatibilität mit Screenreadern.
In der Praxis bedeutet das:
Je nach CMS, Framework oder Projektstatus passen wir unsere Umsetzung individuell an – ob in TYPO3, WordPress oder einem Headless-Setup.
Auf Wunsch beraten wir Sie bei der barrierefreien Pflege Ihrer Inhalte – z. B. bei Alternativtexten, Sprachstruktur, Verlinkung oder barrierearmer Mediennutzung.
Wir schulen Ihre Redaktion, Ihr Design- oder Entwicklerteam im Umgang mit den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit – praxisnah und verständlich.
Ob Relaunch, Weiterentwicklung oder Barrierefreiheits-Check:
Wir, als Faktor E, helfen Ihnen dabei, digitale Barrierefreiheit konkret umzusetzen.