Barrierefrei heißt nicht nur, Bilder mit einem alternativen Text zu hinterlegen, damit auch Vorleseprogramme für sehbehinderte Menschen Informationen zu Bildern geben können, es geht weit darüber hinaus. Eine korrekte Benutzung der W3C-Standards, auch unter Einbindung der XML-und CSS-Spezifikationen, ist die Basis für ein barrierefreies Internet.
In Deutschland sind nach der gültigen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik, der sogenannten Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 alle Behörden oder staatlich finanzierte oder co-finanzierte Websitebetreiber zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Auf internationaler Ebene legt die Web Accessibility Initiative (WAI), eine Untergruppierung des W3-Consortiums (W3C), die grundlegenden Standards für barrierefreies Webdesign fest.
Für privatwirtschaftliche Unternehmen gibt es derzeit noch keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Am 22. Juli 2021 beschloss jedoch der Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Auch außerhalb dieser Regelungen gibt es gute Gründe den Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Denn ein barrierefreier Webauftritt ist zukunftssicher. So sind beispielsweise barrierefreie Websites durch die klar strukturierte Programmierung bei der Suchmaschinenindizierung im Vorteil. Zudem sind sie Geräte unabhängig und können von allen Ausgabemedien gleichermaßen gelesen und dargestellt werden. (Browser, Screenreader, PDA, etc.)